Ausschreibung 21. Bundesbegegnung Jugend jazzt | Kategorie „Combos“

14. bis 17. Mai 2026 in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt

1. Förderung des Jazz
Jazz ist ein wesentlicher Bestandteil der weltumspannenden Musikszene. Seine Sprache ist international und kennt keine Grenzen. Als kommunikative, kreative und spontane Musik fördert Jazz die individuelle musikalische Entwicklung. Jazz ermöglicht spannende und persönlichkeitsbildende Gruppen- und Gemeinschaftserlebnisse in Verbindung mit dem eigenen musikalischen Fortschritt. Die Bundesbegegnung Jugend jazzt ist das zweite große Jazz-Förderungsprojekt des Deutschen Musikrates neben dem 1988 gegründeten Bundesjazzorchester.

2. Die Bundesbegegnung Jugend jazzt
Der Deutsche Musikrat führt die Bundesbegegnung Jugend jazzt alle zwei Jahre in einer anderen Stadt durch. Die Veranstaltung präsentiert die besten Jazz-Nachwuchs-Combos mit zwei bis zehn Mitwirkenden aus den Bundesländern. Festival, Wettbewerb, Workshops, Band-Training, Beratung, Preisvergabe, Sonderkonzerte und ein Rahmenprogramm gehören zu den wesentlichen Bestandteilen der Bundesbegegnung.

3. Jazz-Nachwuchs-Förderung
Die fördernde Wirkung wird insbesondere durch die Vergabe von Förderpreisen und die Durchführung von Fördermaßnahmen erreicht. Sie sollen den beteiligten Gruppen helfen, ihre Fähigkeiten, ihre künstlerische Kreativität, ihre musikalischen Ausdrucksformen und ihren Bekanntheitsgrad auszubauen. Dazu zählen Studioaufnahmen, CD-Produktionen, Workshop-Teilnahme, Mentoren-Coaching, Einzelunterricht und vieles mehr sowie Sonderpreise der Kooperationspartner. Darüber hinaus ist der Deutsche Musikrat besonders daran interessiert, neue Entwicklungen des Jazz als Teil der zeitgenössischen Musik zu fördern.

4. Träger und Förderer
Die Deutsche Musikrat gGmbH ist Trägerin und Veranstalterin der Bundesbegegnung Jugend jazzt. Die Hauptförderer der Bundesbegegnung sind das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Deutschlandfunk. Weitere finanzielle Unterstützung erfolgt im Idealfall durch das jeweilige Bundesland, die jeweilige austragende Stadt, weitere interessierte Kommunen sowie Sponsoren und Spender.

5. Teilnahmebedingungen
Die 21. Bundesbegegnung Jugend jazzt (Kategorie Combos) findet vom 14. bis 17. Mai 2026 in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt statt. Jedes Bundesland entsendet jeweils eine Combo, die als erster Preisträger aus dem jeweiligen Landeswettbewerb Jugend jazzt hervorgegangen ist. Über die Teilnahme entscheidet eine Länder- und Partnerkonferenz als erweiterter Beirat in letzter Instanz. Teilnahmeberechtigt sind alle, die nach dem 1. Juli 2001 geboren sind und sofern sie bis zum 1. September 2025 noch nicht in einer musikalischen Berufsausbildung (Vollstudium) oder in der Berufspraxis standen. Musikstudent:innen sowie Berufsmusiker:innen sind damit ausgeschlossen. Die zugelassenen Combos verpflichten sich, dem Veranstalter Informationsmaterial und ein zur Veröffentlichung geeignetes Foto (300 dpi) zur Verfügung zu stellen. Von den Teilnehmer-Combos werden erwartet:
• ein Wettbewerbsprogramm zwischen 15-25 Minuten Dauer
• die Anwesenheit für die gesamte Dauer der Bundesbegegnung (Teilnahme an Workshops, Auftritte im Rahmenprogramm, Teilnahme an angebotenen Informations-,
Diskussions- und Gemeinschaftsveranstaltungen etc.). Eine Nicht-Teilnahme ohne ausreichende Begründung führt zur Disqualifizierung. Ein Klavier und/oder Konzertflügel steht zur Verfügung. Alle Teilnehmer:innen spielen auf dem zur Verfügung gestellten Drumset. Gitarren- und Bassverstärker müssen selbst mitgebracht werden. Eigene Schlagzeugbecken, eine „Bass-Drum-Fußmaschine“ und ggfs. Synthesizer können mitgebracht werden. Die Jury setzt sich aus angesehenen und erfahrenen Fachleuten der Jazz-Szene zusammen. Bei Jugend jazzt werden keine Punkte und keine Noten vergeben. Es werden Preise aus besonders bewährten und herausragenden Fördermaßnahmen vergeben.
 
6. Kostenübernahme und Beitrag
Übernachtung und Verpflegung besorgt und übernimmt die Deutscher Musikrat gGmbH. Der Beitrag, den jede Combo als Eigenleistung zur Finanzierung der gesamten Veranstaltung leisten muss, beträgt 30 € pro Person. Der Beitrag ist unabhängig davon, wie lange die teilnehmende Person vor Ort ist bzw. ob und wie lange sie bei der Bundesbegegnung übernachtet. Der Beitrag wird nach der Anzahl der Musiker:innen + Betreuer:in berechnet und ist in einer Gesamtsumme pro Combo spätestens 14 Tage vor der Bundesbegegnung auf das Konto der Deutsche Musikrat gGmbH bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE26 3705 0198 0007 5252 07,
Verwendungszweck „TN-Beitrag Jugend jazzt + Bundesland“ zu überweisen.
 
7. Anmeldung
Anmeldeschluss für die 21. Bundesbegegnung Jugend jazzt (Kategorie Combo) ist der 1. April 2026.
 
8. Unterrichtung nach § 4 Abs. 3 BDSG
Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten der Teilnehmenden an der Bundesbegegnung erhoben werden, zum Beispiel Name, Alter bzw. Jahrgang, Wohnort, Instrument, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Diese Daten werden von den durchführenden Trägern und Organisationen erhoben, verarbeitet und genutzt, um die Bundesbegegnung zu organisieren. Die Daten können sowohl online (Internet, E-Mail) als auch offline (z.B. Printprodukte) und in anderen Medien zu Zwecken der Kommunikation, der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, der Dokumentation und der Organisation der Bundesbegegnung (z.B. Ergebnislisten und Zeitpläne für Teilnehmende) veröffentlicht werden. Die Teilnehmer:innen sind einverstanden, dass im Rahmen der Teilnahme an der Bundesbegegnung vom Veranstalter aufgenommene Fotos, Musik- und Filmaufnahmen zu Zwecken der Durchführung der Bundesbegegnung und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Musikrates und der die Begegnung durchführenden Träger und Organisatoren erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Diese Daten und Fotos sowie Musik- und Filmaufnahmen können auch online (z.B. Internet, E-Mail), offline (z.B. Print, Ton- und Bildtonträger) und in anderen Medien (z.B. Radio) zu Zwecken der Werbung für die Bundesbegegnung, zur Kommunikation und zur Dokumentation der Bundesbegegnung veröffentlicht werden.

9. Versicherung
Seitens des Veranstalters besteht für die Teilnehmer:innen weder Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, noch Instrumentenversicherung. Die Teilnehmer:innen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Deutscher Musikrat gGmbH nicht für Geld- und Wertsachen haftet, die in Wohn- und Unterrichtsräumen verschlossen oder nicht verschlossen aufbewahrt werden. Beim Verlassen der Veranstaltungsorte aus privaten Gründen übernimmt die Deutscher Musikrat gGmbH keinerlei Haftung. Die Teilnahme an der Bundesbegegnung Jugend jazzt geschieht auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer:innen werden zu Beginn des Projektes ausdrücklich auf die Einhaltung der Hausordnung und des Jugendschutzgesetzes aufmerksam gemacht.

10. Länder- und Partnerkonferenz
Einmal pro Jahr findet eine Konferenz der Länder und der Partner der Bundesbegegnungen Jugend jazzt statt. Daran nehmen die Mitglieder des o.g. Arbeitsausschusses teil. Die Länder-und Partnerkonferenz berät über die Ausschreibungsmodalitäten, vergleichbare Bedingungen in den Bundesländern, Zulassung zum Wettbewerb und künftige Spielorte.

11. Vorbehalt
Sofern die Finanzierung der Bundesbegegnung nicht insgesamt gesichert werden kann, behält sich die Deutscher Musikrat gGmbH vor, die Veranstaltung bis drei Monate vorher abzusagen. Auch im Falle einer sich wieder verschlechternden Infektionslage muss die Bundesbegegnung ggf. auch kurzfristig abgesagt werden.
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Die Projektleitung der Bundesbegegnung Jugend jazzt im Februar 2025